Stiftung

Stiftung Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin

Gemeinsam Zukunft sichern

Die Stiftung Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin wurde am 13. April 2005 vom Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin e. V. gegründet. Sie ist eine selbstständige, gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige sowie mildtätige Zwecke.

Ihr Auftrag ist es, die Arbeit des Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin e. V. langfristig zu sichern und nachhaltig zu stärken. Entsprechend ihrer Satzung fördert die Stiftung die Jugendhilfe und Erziehung sowie die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins. Darüber hinaus unterstützt sie unter anderem Projekte der Erziehungs- und Familienberatung, die Förderung von Pflegefamilien sowie die berufliche Ausbildung junger Menschen.

Die Stiftung erfüllt ihren Zweck durch die Erträge ihres Stiftungsvermögens und durch Zuwendungen engagierter Menschen. Das Stiftungsvermögen selbst bleibt dauerhaft erhalten. So kann die Stiftung ihre Förderaufgabe auch für kommende Generationen zuverlässig wahrnehmen.

Geleitet wird die Stiftung von einem ehrenamtlich tätigen Stiftungsvorstand. Der Stiftungsrat begleitet und überwacht die Arbeit der Stiftung und stellt sicher, dass der Stiftungszweck dauerhaft und verantwortungsvoll erfüllt wird.

Stiften und Fördern

Nachhaltig helfen – mit Wirkung über Generationen

Mit Deinem Engagement hilfst Du dabei, Kindern, Jugendlichen und Familien auch in Zukunft Schutz, Förderung und Perspektiven zu ermöglichen.

Mit einer Spende unterstützt Du die Arbeit der Stiftung unmittelbar. Mit einer Zustiftung stärkst Du dauerhaft das Stiftungsvermögen. Während Spenden zeitnah für den Stiftungszweck eingesetzt werden, bleibt das Vermögen einer Zustiftung dauerhaft erhalten. Die daraus erwirtschafteten Erträge sichern die Arbeit der Stiftung langfristig.

Du möchtest einen bestimmten Schwerpunkt fördern? Dann kannst Du unter dem Dach der Stiftung eine unselbstständige Stiftung (Namensstiftung) errichten. Sie kann Deinen Namen tragen und einen von Dir festgelegten Förderzweck im Rahmen der Stiftungssatzung dauerhaft unterstützen.

Auch eine Errichtung durch Testament oder Erbvertrag ist möglich. Die Stiftung übernimmt die Stiftungsverwaltung und sorgt dafür, dass Dein Stifterwille zuverlässig umgesetzt wird.

Steuerliche Vorteile

Der Gesetzgeber unterstützt das Engagement für gemeinnützige Stiftungen durch besondere steuerliche Regelungen. Zustiftungen in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen einer Stiftung können – im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen – steuerlich besonders begünstigt sein.

Nach derzeitiger Rechtslage können natürliche Personen bis zu 1 Million Euro, zusammen veranlagte Ehegatten bis zu 2 Millionen Euro, zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug steuerlich geltend machen. Der Abzug kann auf das Jahr der Zuwendung und die folgenden neun Jahre verteilt werden.

Welche Möglichkeiten in Deiner persönlichen Situation sinnvoll sind, besprichst Du am besten mit Deiner Steuerberaterin bzw. Deinem Steuerberater oder einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt.

Ansprechperson

Du hast Fragen zur Stiftung?

Ob Spende, Zustiftung, Namensstiftung oder testamentarische Zuwendung – wir beraten Dich gerne persönlich zu den verschiedenen Möglichkeiten, die Stiftung Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin nachhaltig zu unterstützen.

Frank Stieger

Frank Stieger

Kaufmännische Leitung und Stellvertretung der Vorständin

Hauptgeschäftsstelle Gatow

Weiter Blick 46
14089 Berlin

Tel.: +49 30 – 365 093 08 95

Spendenkonto der Stiftung

Du möchtest die Stiftung Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin mit einer Spende oder Zustiftung unterstützen? Dann nutze bitte das Spendenkonto der Stiftung:

Kontoinhaberin
Stiftung Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin

Bank
Commerzbank

IBAN
DE69 1004 0000 0177 0064 05

BIC
COBADEBBXXX

Für steuerlich abzugsfähige Spenden und Zustiftungen stellen wir Dir selbstverständlich eine Zuwendungsbestätigung aus.

Downloads

Hier findest Du weiterführende Informationen rund um unsere Stiftung

Stiftungsflyer

Erfahre mehr über Ziele, Aufgaben und Fördermöglichkeiten der Stiftung Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin.

Stiftungssatzung

Hier findest Du die rechtlichen Grundlagen, den Stiftungszweck sowie die Organisation unserer Stiftung.

Vereinssatzung

Die Satzung des Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin e. V. mit Informationen zu Zweck, Aufgaben und Vereinsstruktur.

Wir im Sinne Albert
Schweitzers für die Menschen

Ehrfurcht vor dem Leben – das ist der Leitgedanke, der unsere Arbeit seit über 60 Jahren prägt. In unseren Kinderdörfern, Kitas und Familienzentren schaffen wir Räume, in denen Kinder und Familien sich sicher und geborgen fühlen.

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