Das Angebot richtet sich an junge Menschen ab 15 Jahren, hauptsächlich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Bei dem gruppenpädagogischen Angebot handelt es sich um Betreutes Jugendwohnen in einer sozialpädagogischen Jugendwohngemeinschaft mit betreuungsfreien Zeiten. Die Wohngruppe mit sieben Plätzen gibt den Jugendlichen ein alternatives Zuhause, in dem sie lernen, ihren Alltag zunehmend selbst zu bewältigen. Das freistehende Einfamilienhaus in Berlin-Heiligensee befindet sich in einer Wohngegend mit dörflichem Charakter, der Heiligensee und der Tegeler Forst sind mit viel Grün in unmittelbarer Nähe. Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und öffentliche Verkehrsmittel sind gut zu erreichen.
Im Haus gibt es sieben möblierte Einzelzimmer für die Jugendlichen. Darüber hinaus gibt es Gemeinschaftsräume, eine Küche, zwei Bäder mit WC und ein Büro für die Mitarbeiter*innen. Das Haus verfügt über eine Terrasse und einen Garten.
Jeder Jugendliche hat einen Bezugspädagogen oder -pädagogin. Insgesamt besteht das Betreuer-Team aus drei sozial-pädagogischen Fachkräften sowie einem Psychologen mit traumatherapeutischer Zusatzqualifikation.
Jugendlichen mit Fluchterfahrung bieten wir die nötige Orientierung, um sich in einem fremden Land zurechtzufinden und sich hier – Stück für Stück – ein neues soziales Umfeld zu schaffen.
Ziel ist es, dass die jungen Menschen bei uns die Chance erhalten, ihre persönlichen Stärken und Ressourcen zu erkennen und zu entfalten und in die Lage versetzt werden, ihr Leben zunehmend eigenverantwortlich zu gestalten. Das Erlernen der deutschen Sprache ist dabei eine wichtige Grundlage. Wir vermitteln den Jugendlichen, wie man Verantwortung für das eigene Leben übernimmt, sich ein konstruktives persönliches Netzwerk aufbaut, die schulische bzw. berufliche Orientierung organisiert und wie eine langfristige, realistische Lebens- und Zukunftsperspektive aussehen könnte. In der Jugendwohngemeinschaft erhalten Sie auch Antworten auf die Frage „Wo kriege ich Hilfe/Unterstützung?“ und wie erhalte ich Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen zur Sicherung des Aufenthaltsstatus. Dabei soll der Kontakt zur Herkunftsfamilie weiter gepflegt werden, wenn möglich.