Stiftung

 

Stiftung Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin

Um die soziale Arbeit des Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin e.V. langfristig und nachhaltig zu sichern, hat der Verein im Jahr 2005 die Stiftung Albert Schweitzer Kinderdorf Berlin gegründet. Es handelt sich um eine selbständige, gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Leitidee der Stiftung ist gemäß Satzung die Förderung der Jugendhilfe und Erziehung, insbesondere die finanzielle Förderung der satzungsgemäßen Zielsetzungen des Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin e.V. Darüber hinaus können durch die Stiftungserträge auch Maßnahmen der Erziehungs- und Familienberatung, der Unterstützung von Pflegestellen und der beruflichen Ausbildung junger Menschen gefördert werden. Das finanzielle Engagement für einen „guten Zweck“ kann mit erheblichen steuerlichen Vorteilen verbunden sein. Zum Beispiel können Spenden an eine gemeinnützige Stiftung seit dem 01. Januar 2007 mit 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte des Zuwendungsgebers steuerlich geltend gemacht und als Sonderausgaben abgezogen werden. Über die Möglichkeiten einer Zustiftung und die in diesem Zusammenhang ebenfalls verbesserten Steuervorteile informiert Sie die Seite „Zustiften und Fördern“. Ansprechpartnerin in Stiftungsangelegenheiten: Catharina Woitke Weiter Blick 46 14089 Berlin Telefon: 030 – 36 2 30 44 Fax: 030 362 48 15 E-Mail: stiftung@kinderdorf-berlin.de Flyer Stiftung Hier können Sie sich unseren aktuellen Stiftungsflyer herunterladen. Stiftungssatzung als PDF-Datei Vereinssatzung als PDF-Datei

Stiften und Fördern

Wer den Stiftungsgedanken aufgreifen und selbst in die Tat umsetzen möchte, kann dies durch eine Spende in den Vermögensstock einer Stiftung tun, als sogenannte Zustiftung, beispielsweise zur bestehenden „Stiftung Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin“. Mit einer Zustiftung vermehren Sie das Stiftungsvermögen. Jeder Betrag ist uns willkommen und hilft den Kindern in unserem Kinderdorf langfristig. Wenn Sie ein bestimmtes Projekt oder einen speziellen Aspekt der Arbeit des Albert-Schweitzer-Kinderdorfes unterstützen möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine unselbständige Stiftung unter dem Dach der Stiftung Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin zu gründen. Die Stiftung kann auf Wunsch unter Ihrem Namen geführt werden, um so Ihrer Verbundenheit und Ihrem Engagement mit der Kinderdorfarbeit Ausdruck zu verleihen. Die Stiftung Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin übernimmt für Sie alle anfallenden Aufgaben der Stiftungsverwaltung. Ihren Stifterwillen legen Sie in der Stiftungssatzung mit dem Stiftungszweck fest. Sie können eine unselbständige Stiftung zu Lebzeiten gründen, aber auch durch eine letztwillige Verfügung in Ihrem Testament oder Ihrem Erbvertrag veranlassen. Der Gesetzgeber hat die steuerlichen Vorteile für das Stiftungs-engagement in Deutschland erheblich verbessert. Auf Grundlage des am 21. September 2007 vom Bundesrat verabschiedeten „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ können Sie rückwirkend zum 01. Januar 2007 Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung bis zu 1 Mio. Euro steuerlich geltend machen. Die Geltendmachung kann auf das Jahr der Zustiftung und die neun Folgejahre verteilt werden. Nach 10 Jahren kann der Abzugsbetrag von bis zu 1 Mio. Euro erneut in Anspruch genommen werden. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung: Tel: 030 – 362 85 644 oder stiftung@kinderdorf-berlin.de Für persönliche steuerliche und rechtliche Konsequenzen einer Zuwendung an die Stiftung wenden Sie sich bitte an eine/n Rechts- oder Steuerberater*in Ihrer Wahl. Das Spendenkonto der Stiftung lautet: Postbank Berlin BLZ: 100 100 10 Konto Nr:22 628 106 BIC: PBNK DEFF IBAN: DE66 1001 0010 0022 6281 06