Nicht nur die Tätigkeit und das Arbeitsumfeld sollten bei einem neuen Job stimmen, sondern auch die Rahmenbedingungen.
Folgende Leistungen erhalten Sie, wenn Sie für uns tätig werden:
Die Vergütung
erfolgt nach unseren trägerspezifischen Arbeitsvertragsbedingungen (AVB), die sich bei der Gehaltsleistung am TVL-Berlin orientiert. Sprechen Sie uns wegen der Anrechnung Ihrer Berufserfahrung an.
Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge
in Form einer zu 2/3 arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung (VBLU) für Mitarbeitende nach Ablauf der Probezeit. Zudem erhalten Sie einen Arbeitgeberzuschuss von pauschal 20%, falls Sie die gesetzliche Möglichkeit der Gehaltsumwandlung nutzen wollen.
Qualifikationen
in Form von bedarfsorientierten Fort- und Weiterbildungen, Supervisionen und Coachings.
Unser Arbeitsschutz
verfolgt neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben das Ziel, Sie durch moderne Arbeitsplätze, Schulungen und Hilfsmittel bis zur Rente gesund zu erhalten. Wir übernehmen u.a. den finanziellen Eigenanteil der von den Krankenkassen geförderten Gesundheitspräventionskurse.
Beteiligungsmöglichkeiten
in Teambesprechungen, regelmäßigen Mitarbeiter*innengesprächen, Qualitätszirkeln, Workshops und - dort wo es möglich ist - bei der Organisation der Arbeit und der Arbeitszeiten.
Interessensvertretung durch den Betriebsrat
Bei der Wahrnehmung ihrer Interessen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einem aktiven Betriebsrat unterstützt.
Feiern und Gemeinschaftsaktivitäten
werden zum Beispiel durch einen Arbeitgeberzuschuss zur Weihnachts- oder Neujahrsfeier gefördert. Jedes Jahr unternehmen wir einen ganztägigen Betriebsausflug
Unser Leitbild in der Fassung vom September 2015 finden Sie hier.
Für die Bundesprogramme BFD und FSJ haben wir anerkannte Plätze. Der Einsatz erfolgt in unseren Familienwohngruppen in Spandau, Reinickendorf oder Lichtenberg.
Als Freiwillige unterstützen Sie unsere Familiengruppen im Alltag. Es handelt sich um praktische Erledigungen wie Einkäufe und Gartenarbeit.
Ein Schwerpunkt liegt in der Beförderung und Begleitung von Kindern zu regelmäßig stattfindenden therapeutischen oder freizeitpädagogischen Anlässen. Es können schulische Unterstützung oder spezielle Projekte für Kinder und Jugendliche angeboten werden. Die Freiwilligen leisten in den jeweiligen Gruppen einen wichtigen Beitrag, erhalten Taschengeld und nehmen zusammen mit den Kindern in den Gruppen ihr Mittagessen ein.
Das Vorhandensein eines Kfz-Führerscheines ist notwendig.
Bitte wenden Sie sich im Vorfeld mit Ihren Fragen an:
Herrn Müller-von der Heyden
mvdh@kinderdorf-berlin.de
Kennwort „Freiwilligendienst“
Auf unserem YouTube Kanal bieten wir Ihnen Einblicke in unsere Arbeit. Mit einem Klick auf das Vorschaubild öffnen Sie die Seite von Youtube, mehr Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie u.a. auch die Videos unserer Mitarbeiter*innen, die aus ihrem Alltag berichten, um die Videos wiederzugeben, müssen die Cookies für US-Anbieter bestätigt werden.
Unsere Kinderdorfeltern nehmen bis zu sechs Kinder und Jugendliche auf. Mit diesen und ggf. ihren eigenen Kindern leben sie zusammen. Die Frauen und Männer, die bei uns als Kinderdorfeltern arbeiten, gestalten ihre Aufgabe mit großem menschlichen Engagement. Ein Beruf, der so weit ins private Leben hineinreicht wie der der Kinderdorfeltern, wirft viele Fragen auf. Die grundlegenden möchten wir Ihnen hier beantworten.
Werden beide Partner angestellt?
In der Regel wird ein Kinderdorfelternteil fest in Vollzeit angestellt. Der oder die andere Partner*in geht außerhalb des Kinderdorfs seinem/ihrem Beruf nach und wirkt ehrenamtlich mit.
Gibt es überhaupt Urlaub?
Ja. Sie haben Anspruch auf Freizeit und geregelten Urlaub. Je nach Familiengröße unterstützen Erzieher*innen und eine Haushaltshilfe Sie im Familienalltag.
Bekommen wir Rat und Hilfe?
Als Kinderdorfeltern sind Sie in ein sozialpädagogisches Fachteam eingebunden. Supervision und Fortbildung sind selbstverständlich. Interne und externe Psycholog*innen und Therapeut*innen unterstützen die Arbeit. Sie arbeiten mit Institutionen und Ämtern zusammen.
Wo gehen die Kinder zur Schule?
Die von Ihnen betreuten Kinder besuchen öffentliche Schulen und andere Einrichtungen in der Umgebung.
Verkraften unsere eigenen Kinder das?
Erfahrungsgemäß wägen Paare den Schritt zum Kinderdorfeltern-Beruf sorgfältig ab. Sie entscheiden sich erst dafür, wenn sie glauben, dass ihre Kinder mit der neuen Familie zurechtkommen. Sehr wichtig ist, dass Ihre Kinder – falls sie dazu alt genug sind – der Vergrößerung der Familie zustimmen. Schließlich erfordert das Zusammenleben in der neuen Familie von allen großen Einsatz.
Haben wir Kontakt zu den Eltern der betreuten Kinder?
Ja, der Kontakt der Kinder und Jugendlichen zu ihren Herkunftsfamilien ist sehr wichtig und wird – wo es möglich ist – erhalten oder neu aufgebaut. Sie arbeiten daher mit den Familienangehörigen zusammen. Das ist nicht immer einfach, aber für die Entwicklung der Kinder unerlässlich. Stabilisiert sich die Situation in der Herkunftsfamilie, werden die Kinder zurückgeführt.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Fachkräftebroschüre „Familie als Beruf“.