Der Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin e.V. verpflichtet sich, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und auf Anfrage elektronisch bzw. postalisch zu versenden. Wir haben uns der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ des Transparancy International Deutschland e.V. angeschlossen und informieren Sie im Folgenden umfassend über unsere Organisation.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin e.V.
Weiter Blick 46
14089 Berlin
Gründungsjahr: 1960
2. Vollständige Satzung sowie weitere wesentliche Dokumente über Ziele und Aufgaben des ASK
[Satzung zum Herunterladen]
Für zusammengefasste Informationen lesen Sie auch den Abschnitt
„Über uns“
3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft
Wir sind wegen Förderung der Wohlfahrtspflege nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, vom 27.04.2020, Steuer-Nr. 27/660/55404 für die Kalenderjahre 2016, 2017 und 2018 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
Hier erhalten Sie Informationen über die Geschäftsführung, zum Vorstand und zum Kuratorium
[Informationen-Geschäftsführung, Vorstand, Kuratorium]
5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation
Hier finden Sie Informationen über unser Leistungsspektrum, über Entwicklungen, Qualitätssicherung, Kommunikation und Vernetzung:
[Auszug aus dem Geschäftsbericht 2019/2020]
6. Angaben zur Personalstruktur
Hier finden Sie Informationen zu unserern Mitarbeiter/innen:
[Auszug aus dem Geschäftsbericht 2019/2020]
7. Angaben zur Mittelherkunft
Hier finden Sie Informationen über Entgelte, Zuwendungen und die Finanzierung der Kitas und Familienzentren:
[Auszug aus dem Geschäftsbericht 2019/2020]
8. Angaben zur Mittelverwendung
Hier finden Sie Informationen zum Jahresabschluss 2019 und zur Bilanz vom 31.12.2019:
[Auszug aus dem Geschäftsbericht 2019/2020]
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Tochtergesellschaft des Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin e.V. ist die JuLi Jugendhilfe in Berlin gemeinnützige GmbH, über die Sie sich hier informieren können. Eine weitere Tochtergesellschaft ist die fachpool gGmbH.
Um die soziale Arbeit des Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin e.V. langfristig und nachhaltig zu sichern, hat der Verein im Jahr 2005 die Stiftung Albert Schweitzer Kinderdorf Berlin gegründet. Es handelt sich um eine selbständige, gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts, über die Sie sich hier informieren können.
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.
In erster Linie finanziert sich der Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin e.V. über Entgelte, die der Verein für seine Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe erhält. Grundlage dieser Finanzierung ist ein Trägervertrag, der eine Leistungsvereinbarung, Qualitätsentwicklungsvereinbarung und Entgeltvereinbarung gemäß dem Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRV Jug) enthält.
Die Jugendämter der Berliner Bezirke Spandau, Mitte, Neukölln und Lichtenberg haben unser Kinderdorfangebot in den Geschäftsjahren 2018/2019 am stärksten nachgefragt. Die durchschnittliche Belegungsquote dieser vier Jugendämter lag zwischen 8% und 25%.“
Jährlich unterwirft sich der Verein – freiwillig – der Kontrolle durch einen externen Wirtschaftsprüfer. Die Wirtschaftsprüfergesellschaft erstellt hierzu einen detaillierten Bericht, der seit vielen Jahren mit einem „uneingeschränkten Bestätigungsvermerk“ versehen ist. Der Bestätigungsvermerk belegt, dass das Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin über eine ordnungsgemäße Buchhaltung verfügt und sparsam und wirtschaftlich mit seinen Geldern umgegangen ist.
Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet.